ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN


Termine vereinbaren

Der Ersttermin ist telefonisch oder online zu vereinbaren. Die weiteren Termine werden gemeinsam vereinbart und sind verlässlich einzuhalten.


Termine absagen

Im Krankheitsfall oder aufgrund besonderer Umstände sind Termine bis spätestens 24 Stunden vorher telefonisch oder per SMS abzusagen. Bei Nichteinhaltung der Frist werden die gesamten Kosten der Behandlung in Rechnung gestellt. Diese werden von der Krankenversicherung nicht zurückerstattet.


Ärztliche Verordnung

Für die Behandlung ist zwingend eine ärztliche Verordnung / Zuweisung erforderlich.
Ausschließlich präventive Leistungen dürfen nur gegenüber gesunden Personen erfolgen.
Der Patient ist verpflichtet – wenn er unter Schmerzen leidet oder wenn ihm andere behandlungsbedürftige Leiden bekannt sind, dies dem zuständigen Physiotherapeuten sofort mitzuteilen.


Schritte zur Physiotherapie und Kostenrückerstattung

1. Ärztliche Verordnung zur Physiotherapie
2. Bewilligung der Verordnung durch Krankenkasse VOR Therapiebeginn durch chefärztlichen
Dienst (kann nach Bezahlung der Rechnung bei der jeweiligen Kasse zur Rückvergütung
eingereicht werden).
3. Rechnung und bewilligte Verordnung / + Originalzuweisung sowie Nachweis der erfolgten
Zahlung bei der Kasse einreichen.
4. Rückerstattung des Kassatarifs auf ihr Konto (entsprechende Zusatzversicherungen
übernehmen möglicherweise den Differenzbetrag).


Verrechnung

Die Behandlungskosten bemessen sich nach einer Kombination aus Einzelleistung, Behandlungsdauer, benötigtem Material und werden vor Behandlungsbeginn bekannt gegeben.
Anfallende Kosten sind umgehend nach Rechnungserhalt ohne Abzug zu begleichen.
Bei Zahlungsverzug durch Patienten werden – nach Zahlungserinnerung und 1. Mahnung –
Mahnspesen gemäß der Verordnung über die Höchstsätze der Inkassoinstitute sowie Verzugszinsen in der Höhe von 4 Prozent pro Jahr verrechnet.


Allgemeines

Nach der Physiotherapie können innerhalb der ersten 24 bis 48 Stunden körperliche Reaktionen im Positiven wie auch als Erstreaktion auftreten. Der Patient ist verpflichtet den zuständigen Physiotherapeuten darüber zu informieren.


Aktuelles

Sollte der Patient an Covid-19 erkrankt sein, ist die Therapeutin umgehend telefonisch zu verständigen um das weitere Vorgehen zu besprechen.

Kommen Sie bitte nur völlig gesund zur Therapie, das gilt auch für Erkältungen!